Unternehmen können Kopftuch unter Umständen verbieten

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Unternehmen können Mitarbeitenden zwar verbieten, aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung zu tragen. Doch eine solche Neutralitätsregel muss angemessen sein und unterschiedslos für alle gelten. - © Wolfram Steinberg/dpa
Unternehmen können Mitarbeitenden zwar verbieten, aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung zu tragen. Doch eine solche Neutralitätsregel muss angemessen sein und unterschiedslos für alle gelten. (© Wolfram Steinberg/dpa)

Ein Unternehmen in Belgien untersagt seinen Mitarbeitenden das Tragen einer Kopfbedeckung. Eine Muslimin sieht sich deswegen diskreminiert. Ist ein solches Verbot zulässig? Unter Umständen schon, sagt der Europäische Gerichtshof.

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