Familienpflegezeit muss nicht im Block gewährt werden

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Wer Angehörige im häuslichen Umfeld pflegt, kann sich dafür teilweise von der Arbeit freistellen lassen. - © Caroline Seidel-Dißmannel/dpa-tmn
Wer Angehörige im häuslichen Umfeld pflegt, kann sich dafür teilweise von der Arbeit freistellen lassen. (© Caroline Seidel-Dißmannel/dpa-tmn)

Für Berufstätige, die Angehörige pflegen, kommt die sogenannte Familienpflegezeit in Frage. Anspruch, die Pflegezeit in Blöcken zu nehmen, gibt es aber nicht. Das zeigt eine Gerichtsentscheidung.

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