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Trotz Teilhabestärkungsgesetz

Arbeitgeber darf Assistenzhund am Arbeitsplatz verbieten

Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen. - © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Beschäftigte mit Behinderung dürfen ihren Assistenzhund laut Gesetz mitbringen - selbst wenn Hunde sonst am Arbeitsplatz verboten sind. Doch gilt das immer und für jeden Assistenzhund?

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