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Urteil

Darf ich Bilder von meinem Arbeitsplatz posten?

Wer Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken postet, obwohl es im Unternehmen eine Geheimhaltungsverpflichtung gibt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen. - © Fabian Sommer/dpa

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

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