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EuGH setzt «Recht auf Vergessenwerden» Schranken

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Eu-Richter stellten nun klar: Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten müsse mit anderen Grundrechten abgewogen werden, etwa mit der Informationsfreiheit der Internetnutzer. (© Foto: Lu Liang/Imaginechina via ZUMA Press)

Wer bei einer Google-Suche nach seinem Namen heikle Informationen findet, kann die Löschung der Links beantragen. Der Anspruch darauf ist aber keineswegs umfassend, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

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