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Klausel unwirksam

BGH pocht auf Endgerätefreiheit beim Internetzugang

Mobile Daten lassen sich nicht nur mit einem Smartphone empfangen. Ein LTE-Router kann sie beispielsweise auch an stationäre Endgeräte verteilen. - © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Üblicherweise werden Mobilfunkverträge für ein Smartphone oder Tablet abgeschlossen. Doch darf der Anbieter ausschließen, dass der Internetzugang auch für stationäre Geräte genutzt wird?

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