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Fitness-Vertrag nur aus wichtigen Gründen vorzeitig kündbar

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Fitnessclub - © Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
Um vorzeitig aus einem Fitness-Vertrag zu kommen, reicht eine pauschale Angabe von «gesundheitlichen Gründen» nicht aus. (© Foto: Britta Pedersen/zb/dpa)

Wer beim Abschluss eines Fitness-Vertrags eine lange Laufzeit vereinbart hat, muss sich in der Regel daran halten, wenn er kündigt. Doch gilt das auch, wenn man «gesundheitliche Gründe» angibt?

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