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Widerrufsrecht im Darlehensvertrag muss klar formuliert sein

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Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen - © Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
In Darlehensverträge müssen klar und prägnant die Bedingungen für die Widerrufsfrist darlegen. (© Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Wollen Darlehensnehmer von ihrem Widerrufrecht Gebrauch machen, müssen sie sich an die Vertragsvereinbarungen halten. Nur sind diese manchmal nicht klar geregelt. Welche Bedingungen hierbei gelten, macht ein EuGH-Urteil deutlich.

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