Wollen Darlehensnehmer von ihrem Widerrufrecht Gebrauch machen, müssen sie sich an die Vertragsvereinbarungen halten. Nur sind diese manchmal nicht klar geregelt. Welche Bedingungen hierbei gelten, macht ein EuGH-Urteil deutlich.
Widerrufsrecht im Darlehensvertrag muss klar formuliert sein
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