Berliner Arbeitsgericht
Urteil: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung

Corona - © Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild
Einen falschen Genesenennachweis vorzuzeigen, kann mit fristloser Kündigung enden. (© Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)

Einen falschen Corona-Genesenennachweis vorzulegen, hat Konsequenzen. Und rechtfertigt im Beruf - so ein Gerichtsbeschluss- eine fristlose Kündigung.

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