Die Energiepreispauschale soll alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Darum darf sie bei Verschuldeten auch nicht gepfändet werden. Und: Bei Minijobbern gibt es eine Besonderheit.
Staatliche Entlastung
Energiepreispauschale: Finanzministerium klärt offene Fragen