Energiepreispauschale: Finanzministerium klärt offene Fragen

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Die Energiekosten steigen, eine Pauschale soll entlasten. Das Geld soll ab September mit dem Gehalt ausgezahlt werden. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Die Energiepreispauschale soll alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Darum darf sie bei Verschuldeten auch nicht gepfändet werden. Und: Bei Minijobbern gibt es eine Besonderheit.

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