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Pfando muss übervorteiltem Kunden Schadenersatz zahlen

Anja Semmelroch

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Das Pfandleih-Unternehmen Pfando muss an einen Kunden Schadensersatz zahlen. Angesichts des «besonders groben Missverhältnisses» zwischen Kaufpreis und Wert des Autos vermutet der BGH «eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten». - © Monika Skolimowska/dpa
Das Pfandleih-Unternehmen Pfando muss an einen Kunden Schadensersatz zahlen. Angesichts des «besonders groben Missverhältnisses» zwischen Kaufpreis und Wert des Autos vermutet der BGH «eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten». (© Monika Skolimowska/dpa)

Für Menschen in akuter Geldnot mag es verlockend klingen: Bei Pfando bekommen sie Bargeld für ihr Auto und können es trotzdem noch eine Weile weiterfahren. In mindestens einem Fall hatte die Sache aber einen gewaltigen Haken. Der BGH sieht eine «verwerfliche Gesinnung».

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