Geschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen

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Eindeutiger Hinweis: Wer keine Werbung in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Schild signalisieren. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Eindeutiger Hinweis: Wer keine Werbung in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Schild signalisieren. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wer keine Werbesendungen in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Hinweisschild signalisieren. Verteiler tun gut daran, das zu beachten. Sonst kann es für deren Auftraggeber teuer werden.

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