Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Sicherer per Elster
Einspruch gegen Steuerbescheid: Ist das Dokument zugestellt?

Besser genau hinschauen, denn er muss nicht immer korrekt sein - der Steuerbescheid. Wem Unzulänglichkeiten bei der Berechnung des Finanzamts auffallen, sollte diese innerhalb kurzer Zeit mithilfe eines Einspruchs melden. - © Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa
Besser genau hinschauen, denn er muss nicht immer korrekt sein - der Steuerbescheid. Wem Unzulänglichkeiten bei der Berechnung des Finanzamts auffallen, sollte diese innerhalb kurzer Zeit mithilfe eines Einspruchs melden. (© Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa)

Einsprüche gegen einen Steuerbescheid müssen nachweislich beim Finanzamt eingehen. Die Beweislast trägt der Steuerzahler.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.