Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Wenn der Elementarschutz fehlt
Nicht versichert? Hochwasserschäden steuerlich absetzbar

Hochwasserschäden sind durch eine Elementarschutz-Versicherung abgedeckt. Ohne diese Versicherung können die Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. - © Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn
Hochwasserschäden sind durch eine Elementarschutz-Versicherung abgedeckt. Ohne diese Versicherung können die Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. (© Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn)

Wer Hochwasserschäden am Gebäude oder im Haus von einer Versicherung ersetzt haben möchte, braucht in der Regel einen Elementarschutz. Fehlt dieser, sind die Kosten für Reparaturen absetzbar.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.