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Späte Entschädigung
In der Kindheit Gewalt erfahren? Anspruch auf Rente prüfen

Wer als Kind Opfer von Gewalt wurde, kann seit dem Jahr 2000 Anspruch auf eine Beschädigtenrente geltend machen, wie das Sozialgericht München in einem aktuellen Fall entschied. - © Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
Wer als Kind Opfer von Gewalt wurde, kann seit dem Jahr 2000 Anspruch auf eine Beschädigtenrente geltend machen, wie das Sozialgericht München in einem aktuellen Fall entschied. (© Arne Dedert/dpa/dpa-tmn)

Schläge, Tritte, Liebesentzug: Wem so etwas als Kind widerfahren ist, kann als Erwachsener späte Entschädigung erfahren - in Form einer sogenannten Beschädigtenrente.

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