Wenn Pauschalurlauber doch nicht verreisen können, müssen sie dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen. Die Pauschale darf aber nicht zu hoch sein, wie ein Fall vor Gericht zeigt.
Halber Reisepreis ist zu hohe Stornogebühr
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Wenn Pauschalurlauber doch nicht verreisen können, müssen sie dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen. Die Pauschale darf aber nicht zu hoch sein, wie ein Fall vor Gericht zeigt.