Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Halber Reisepreis ist zu hohe Stornogebühr

veröffentlicht

  • 0
Reiserecht - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
50 Prozent Storno für eine gekündigte Pauschalreise sind nicht okay, urteilte das Amtsgericht Bad Homburg. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wenn Pauschalurlauber doch nicht verreisen können, müssen sie dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen. Die Pauschale darf aber nicht zu hoch sein, wie ein Fall vor Gericht zeigt.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.