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Minderungsanspruch

Veranstalter muss auf Fluglärm hinweisen

Fluglärm ist ein Minderungsgrund - © Foto: Kevin Kurek/dpa/dpa-tmn

Der Urlaub soll entspannen, doch startende und landende Flugzeuge über dem Hotel verhindern die Nachtruhe - eine solche Störung müssen Pauschalreisende nicht hinnehmen, zeigt ein Urteil.

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