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Bei Verspätungen kein Cocktail auf Kosten der Airline

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Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Erfrischungen «in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit». - © Christin Klose/dpa-tmn
Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Erfrischungen «in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit». (© Christin Klose/dpa-tmn)

Wird der Abflug um Stunden verschoben, mag ein Drink zur Beruhigung äußerst verlockend erscheinen. Doch auf Rechnung der Airline geht das eher nicht - Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel.

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