Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen. Diese Rechte ändern sich ab 7. Juni (Mittwoch) zum Teil. Dann tritt die Neufassung der EU-Verordnung «über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr» in Kraft...