Muss Hilfebedarf angemeldet werden? Dürfen Begleitpersonen kostenlos mitfahren? Lässt sich Gepäck vorab versenden? Und ist der Zielbahnhof barrierefrei? Unterschiedlichste Regelungen in den verschiedenen EU-Ländern machen Reisenden mit Behinderung das grenzüberschreitende Bahnfahren nicht gerade leicht.
Deshalb hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf der Internetseite «Mit dem Zug durch Europa – Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis» ausführliche Informationen für bahnreisende Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung zusammengestellt.
Grenzüberschreitenden Hilfebedarf anmelden
Grenzüberschreitender Hilfebedarf lässt sich auf den Seiten der Deutschen Bahn anmelden - wenn die Fahrkarte hierzulande gekauft worden ist. Gleiches gilt für das Buchen des Gepäckversands.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt den Verbraucherschützern zufolge nicht europaweit. Dänemark ist den Angaben zufolge eines der wenigen Länder, das den deutschen Ausweis anerkennt - mit einer Ermäßigung beim Fahrkartenkauf von 50 Prozent.
Europäischer Behindertenausweis kommt
Ab Juni 2028 wird allerdings der Europäische Behindertenausweis eingeführt, der den EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus ermöglicht.
Das bedeutet, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einer Behinderung in den anderen Ländern die gleichen Sonderkonditionen nutzen und Vorzugsbehandlungen genießen können, wie die Menschen mit Behinderung, die in diesem Land leben. Nähere Informationen zum Europäischen Behindertenausweis finden sich ebenfalls auf einer EVZ-Infoseite.