Zum 1. April treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Überblick: Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt noch einmal. Paare und Alleinerziehende, deren Kinder ab dem 1. April 2025 geboren werden, dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch mehr auf die Leistung.
Der Hintergrund: Der Bundeshaushalt ist knapp. Der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) war mit der Forderung auf alle Ministerien zugekommen, in ihren Häusern zu kürzen - bis auf das Verteidigungsministerium. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sich für Kürzungen beim größten Posten in ihrem Etat entschieden – beim Elterngeld.
Damit nicht alle Eltern unter der Kürzung des Elterngeldes leiden, haben sich die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr auf die Änderungen geeinigt, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 2024 war die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für den Bezug von Elterngeld bereits abgesenkt worden. Sie lag nach der Kürzung bei 200.000 Euro.

Reisen nach Großbritannien: Der Reisepass reicht nicht mehr
Wer nach Großbritannien reisen möchte, benötigt ab dem 2. April eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Der Reisepass allein reicht dann nicht mehr aus. Die ETA ist eine digitale Sicherheitsüberprüfung für visumfreie Reisen nach Großbritannien. Sie kostet umgerechnet etwa zwölf Euro.
Das britische Innenministerium stellt eine eigens entwickelte App für die Beantragung bereit. Dort werden Sicherheitsfragen gestellt und Angaben zu Adresse sowie Arbeitsplatz angefordert. Außerdem muss ein Foto des Reisepasses hochgeladen werden. Personen ab neun Jahren müssen zudem ein Foto des Gesichtes hochladen. Wer kein Handy mit den notwendigen Funktionen hat, kann auch einen Computer und die entsprechende Internetseite benutzen.
Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein
Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Das Kraftfahrt-Bundesamt und die Bundesdruckerei haben eine App entwickelt, die Autofahrer ab Anfang des Monats testen können. Der Fragenkatalog für den Führerschein wurde überarbeitet. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt – etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.

Kommt die elektronische Patientenakte?
Der Test für die elektronische Patientenakte (ePA) läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Mitte März will die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik prüfen, ob das System stabil läuft und bundesweit eingeführt werden kann. Fällt die Agentur ein positives Urteil, könnte das ab April möglich sein.
In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen, es sei denn, er widerspricht.
Rückkehr von „How to sell drugs online“ auf Netflix
Eine der erfolgreichsten deutschen Serien ist zurück. Ab dem 8. April ist die vierte und letzte Staffel von „How to sell drugs online“ bei Netflix zu sehen. Darin geht es um den Teenie Moritz Zimmermann (Maximilian Mundt), der mit seinem Kumpel Lenny (Danilo Kamperidis) den größten Online-Versandhandel gründet, um seiner Ex-Freundin zu imponieren.
Der Trailer zur vierten Staffel zeigt Moritz nach seiner Haftentlassung. Er will eigentlich auf legale Weise reich werden. Doch als er erfährt, dass sein ehemaliger Kumpel Lenny und Erzrivale Dan (Damian Hardung) ohne ihn erfolgreich das Unternehmen „Bonus Life“ führen, packt ihn die Wut. Statt Neuanfang heißt es für Moritz Rache. Fans der Serie können sich auf den gewohnt schrägen Mix aus Chaos, Humor und Tech-Kriminalität freuen.

Mehr Geld für Beschäftigte auf dem Bau
Für 930.000 Beschäftigte im Baugewerbe erhöht sich der Lohn. Ab dem 1. April bekommen sie 4,2 Prozent im Westen und 5 Prozent im Osten sowie für die Lohngruppe 1 bundeseinheitlich um 5 Prozent mehr. Beschäftigte der Lohngruppe 1 machen einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung, Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung.
Auch die Auszubildenden im Bauhauptgewerbe bekommen mehr Geld. Zunächst gibt es für alle im ersten Ausbildungsjahr einheitlich 1.080 Euro.
Auf die erste von drei Lohnsteigerungen einigten sich die Gewerkschaft IG Bau, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe bereits 2024. Ab dem 1. April 2026 folgt die dritte und letzte vereinbarte Lohnerhöhung für alle Lohn- und Gehaltsgruppen im Westen um 3,9 Prozent. Die Löhne und Gehälter im Osten werden dann auf das Niveau des Tarifgebietes West angehoben.
mit Material der dpa