Das dürfte nur ein Vorgeschmack auf den Streit sein, der in den kommenden Tagen oder gar Wochen in der Ampelkoalition toben wird: Kaum hat Finanzminister Christian Lindner angekündigt, als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil zum Haushalt die Energiepreisbremsen auslaufen zu lassen, meldet die SPD Widerstand an.
Beide Seiten haben gute Argumente: Lindner fehlen die Mittel, schließlich hat sich die Konstruktion des 200 Milliarden Euro umfassenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem Energiepreisbremsen gezahlt werden, als verfassungswidrig herausgestellt. Das Geld müsste also aus dem normalen Bundeshaushalt bezahlt werden, was dieser aber nicht hergibt. Die SPD hält zu Recht dagegen, die Energiekrise sei längst nicht vorbei und daher müssten die Preise weiter stabilisiert werden.
Aber: Die Marktpreise für Strom und Gas liegen derzeit unterhalb der staatlichen Preisdeckel. Und es gibt trotz des beginnenden Winters keinerlei Anzeichen dafür, dass sich das in nächster Zeit ändert. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für diejenigen aufkommen müssen, die aus Desinteresse oder gar Faulheit die vergangenen Monate nicht dazu genutzt haben, neue, preiswertere Lieferverträge abzuschließen. Richtig ist allerdings auch, dass die Preisbremsen eine sehr wichtige psychologische Wirkung haben, gerade in der gegenwärtig labilen Konjunkturlage.
Gleichwohl lassen sich die beiden Position miteinander verbinden. Die bisherige Regelung läuft aus, aber die Ampel sichert gesetzlich zu, im Fall der Fälle mit einer modifizierten Preisbremse wieder helfend einzugreifen. Sollte ein derartiger Worst Case eintreten, wäre auch das erneute Aussetzen der Schuldenbremse gerechtfertigt. Denn genau für solche, nicht vorhersehbare Notlagen wurde die Ausnahmeklausel im Grundgesetz verankert.