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Meinung

Erstattung von Kita-Beiträgen: Gute Nachricht, fatale Auswirkung

Eltern hätten vor Gericht gute Chancen, sich ihre Kita-Beiträge zurückzuholen, wenn sie voll gezahlt haben, aber die Betreuung nicht vollumfänglich geleistet wurde. Scheinbar liegt derzeit also nicht nur im Empfinden vieler Familien etwas ordentlich im Argen, auch die Rechtsordnung würde die Schieflage anerkennen. So viel zur guten Nachricht.

Jetzt wird es aber auch schon problematisch. Denn selbst wenn Eltern vor Gerichten Erfolg hätten, wäre das zwar kurzfristig gut fürs Portemonnaie. Langfristig wären die Leidtragenden solcher Urteile aber die Kinder und damit wieder die Familien. Präzedenzfälle, in denen zugunsten von Eltern entschieden wurde, wären die Grundlage einer Klagewelle sondergleichen. Die aber würde Kommunen und den Gesetzgeber gewaltig unter Druck setzen und in Zugzwang bringen. Der einzige Ausweg aus dieser Misere wäre eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Regelbetriebs.

Und hier ist jetzt auch endlich Schluss mit dem Konjunktiv. Denn das weitere Vorgehen ist keine Spekulation mehr. Das Fachpersonal, das es für den Regelbetrieb braucht, fehlt. Es wird auch in den kommenden Jahren nicht auf dem Arbeitsmarkt auftauchen, zumal sämtliche Maßnahmen dafür konsequent nicht ergriffen werden.

Abstriche bei den Qualitätsstandards

Der einzige Ausweg aus dieser Misere ist für das Familienministerium deshalb ein gesetzlich legitimiertes Aufweichen der Qualitätsstandards in den Kitas. Heißt: immer weniger Fachkräfte für immer größere Gruppen. Immer mehr Kompetenzen für unzureichend ausgebildete Mitarbeiter. Schon jetzt gibt es Anzeichen dafür, dass Familienministerin Josefine Paul derartige Abstriche in der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes plant. Dabei müssten die Standards in diesem Bereich vollkommen unantastbar sein.

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