Die Ausschüsse des Deutschen Bundestags sind der Maschinenraum des Parlamentarismus. Hier wird die eigentliche Arbeit gemacht, hier beginnen und enden Abgeordneten-Karrieren. Seit zwei Legislaturperioden hat auch die in Teilen rechtsextreme AfD Zugang zu diesem Maschinenraum. Und es gibt auch bei den Blauen Abgeordnete, die dort schlicht ihre Arbeit tun: höflich, informiert und an der Sache interessiert.
Es gibt natürlich auch andere, die ganz im Einklang mit der generellen Linie ihrer Partei agieren: maximale Aufmerksamkeit zu erzielen und den Bundestag als Bühne für schrille Auftritte in den sozialen Netzwerken zu nutzen.
Stephan Brandner gehört auch in der AfD zu den schrilleren Persönlichkeiten. Nach einer Reihe von medialen Entgleisungen hatten die Mitglieder des Bundestags-Rechtsausschusses genug von ihm und wählten ihn 2019 ab. In der aktuellen Legislaturperiode hätten der AfD nach bisherigen parlamentarischen Gepflogenheiten drei Ausschussvorsitzende zugestanden – doch in keinem Ausschuss erhielten ihre Kandidaten eine Mehrheit.
Brandners Reaktion spricht Bände
Die AfD kann solche Vorsitzenden-Posten nicht vor Gericht einfordern, urteilte Karlsruhe jetzt. Ihr stehen wie jeder anderen parlamentarischen Kraft Sitze in den Ausschüssen zu. Aber der oder die Vorsitzende muss eine Mehrheit erlangen, und Abgeordnete sind in der Abstimmung frei.
Brandners Reaktion nach dem Urteil spricht Bände: Die „jetzigen Mehrheiten“ würden sich an diesem Urteil „messen lassen müssen, wenn sie einmal in der Minderheit sind“, droht er. Die AfD hat sich weiter radikalisiert, beflügelt durch die Wahlergebnisse in Ostdeutschland. Ihre Spitzenvertreter reden in den Landtagswahlkämpfen inzwischen offen von der „Machtübernahme“.
Niemand, auch nicht das höchste deutsche Gericht, kann demokratische Abgeordnete dazu zwingen, Extremisten zu wählen. Gut, dass Karlsruhe das klargestellt hat.