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Bas will Rentenniveau bei 48 Prozent sichern

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Sozialministerin Bärbel Bas legt Rentengesetz vor. (Archivbild) - © Kay Nietfeld/dpa
Sozialministerin Bärbel Bas legt Rentengesetz vor. (Archivbild) (© Kay Nietfeld/dpa)

Mit ihrem ersten Rentengesetz will Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) das Rentenniveau wie versprochen bei 48 Prozent sichern. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor, er wurde nach Angaben aus Regierungskreisen nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Darin heißt es: «Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert, so dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird.»

Diese Größe beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Löhnen. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. «Die sich daraus
ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet», heißt es in dem Entwurf. «Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden.»

Bis die ausgeweitete Müterrente ausgezahlt wird, dauert es noch. - © picture alliance / dpa
Bis die ausgeweitete Müterrente ausgezahlt wird, dauert es noch. (© picture alliance / dpa)

Zudem will die Bundesregierung im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorlegen. Geprüft werden soll, was nötig ist, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.

Mütterrente erst 2028 ausgezahlt

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Diese ausgeweitete Mütterrente soll aber erst ab 2028 ausgezahlt werden, weil die Rentenversicherung nach eigener Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes braucht.

Um Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das heute geltende Anschlussverbot aufgehoben werden.

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