Streusalz ist ein effektives Mittel zur Bekämpfung von Eisglätte auf Straßen und Gehwegen – und ein Paradebeispiel für unseren Umgang mit der Umwelt. Die stellen wir immer dann hintan, wenn es um unsere Sicherheit oder unsere Bequemlichkeit geht. Und das ist auch hier nicht anders.
Denn im Gegensatz zu Splitt, Asche oder Sand muss das Salz nicht mühsam zusammengekehrt werden, wenn Schnee und Eis geschmolzen sind. Es versickert praktischerweise gleich mit – und ist dann ein echter Endgegner für Bäume, Pflanzen, Grundwasser, Tiere und sogar unsere Gebäude. Bäume leiden im Sommer unter Trockenstress, weil ihre Wurzeln durch das Salz geschädigt sind. Wild- und Haustiere entzünden sich die Pfoten oder erkranken, wenn sie das Salz auflecken. Unsere Kläranlagen können die Salze zudem nicht abbauen, so gelangen sie ins Grundwasser, in Teiche, Flüsse und Seen. Korrosionsschäden an Gebäuden gehen ebenfalls auf das Konto von Streusalz.
Es ist somit logisch, den Einsatz zu verbieten, wie viele Kommunen es tun. Schaut man sich das Verbot aber genauer an, entpuppt es sich als Witz. Denn die Verwendung von Salz zur Bekämpfung von Glatteis ist immer dann doch erlaubt, wenn es besonders glatt ist – bei Blitzeis oder Eisregen.
Verkauf von Streusalz ist inkonsequent
Zum einen dürften diese Gegebenheiten sehr häufig vorkommen. Zum anderen ist die Einschränkung ein Freibrief für jeden, der aus Bequemlichkeit eben doch zum Streusalz greift, statt gründlich zu räumen oder umweltschonendere Alternativen zu nutzen, die er anschließend entfernen muss. Wer will schließlich nachweisen, ob es nicht einen kurzen Eisregenschauer gab, als das Salz aufgebracht wurde?
Zur Inkonsequenz gehört auch, dass Bau- und Supermärkte Streusalz weiter im Angebot haben und es ohne Einschränkung verkaufen dürfen. Zu welchem Mittel Kunden greifen, wenn sie die Wahl haben, beweisen die teilweise leer gekauften Streusalz-Regale in den Bau- und Supermärkten, während Splitt, Granulat oder Sand noch zur Verfügung stehen.
Natürlich ist die Unversehrtheit und Sicherheit der Bevölkerung ein gewichtiges Argument für den Einsatz von Streusalz. Beides lässt sich aber durch sinnvollere Regelungen herstellen. Hamburg macht vor, wie es gehen könnte. Hier ist der Einsatz von Streusalz nur bis zum 21. Januar genehmigt, weil es am effektivsten ist, um die Straßen trotz Wechsel von Frost- und Tauwetter freizuhalten, der in diesem Zeitraum häufig vorkommt.