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Terror

Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhänger

Der Hamburger Prozess gegen zwei mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Bremerhaven und Iserlohn (NRW) wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Das entschied der Staatsschutzsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht vor der angekündigten Aussage der beiden Angeklagten am Montag. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten zur Tatzeit überwiege der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts das Interesse der Öffentlichkeit, erklärte das Gericht. Sie müssten sonst eine Bloßstellung und persönliche Nachteile befürchten. Die Verteidiger hatten argumentiert, dass ihre Mandanten bei spontanen Äußerungen gehemmt sein könnten. Zur Urteilsverkündung sollen Zuschauer wieder zugelassen sein.

Einer der Richter fasste in der Begründung des Beschlusses die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen die Angeklagten zusammen. Demnach sollen der heute 18 Jahre alte russische Staatsbürger aus Bremerhaven und der 16 Jahre alte Deutsch-Kosovare aus Iserlohn den IS unterstützt haben. Der Ältere beschäftigte sich laut Anklage bereits seit Januar 2022 mit islamistischem Gedankengut und radikalisierte sich. Er schloss sich demnach der Terrormiliz als Mitglied an. Im Kontakt mit einem IS-Ableger in Afghanistan habe er sich bereit erklärt, in Deutschland eine Zelle des IS zu gründen, wobei er selbst der «Emir» sein sollte. Unter Mitschülern und Chatpartnern habe er dafür geworben, sich der Terrormiliz anzuschließen.

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Die beiden Jugendlichen lernten sich über soziale Netzwerke kennen. Der Jüngere habe mit Unterstützung des 18-Jährigen einen Anschlag mit Sprengstoff in Deutschland geplant, sagte der Vertreter des Generalbundesanwalts beim Prozessauftakt. Ziel des Anschlags habe eine Polizeibehörde in einer größeren Stadt in der Nähe seiner Heimatstadt Iserlohn sein sollen. Da der 16-Jährige befürchtet habe, dass seine Pläne vereitelt werden könnten, soll er sich zu einem Messerangriff auf Polizeibeamte entschlossen haben.

Der 18-Jährige soll über das Internet zu Bittgebeten für den 16-Jährigen aufgerufen haben. Zu der ab dem 6. September 2022 geplanten Tat sei es aber nicht gekommen, weil die Sicherheitsbehörden einschritten. Der Ältere wurde am 8. September, der Jüngere am 22. September festgenommen. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

Der 18-Jährige habe eine geschlossene Chatgruppe gegründet, in der bis zu 34 Mitglieder aktiv gewesen seien, hieß es in der Anklage weiter. Über diese und eine andere Chatgruppe habe er mehr als 80 Propagandavideos des IS verbreitet. In einem sei die Enthauptung kurdischer Gefangener zu sehen gewesen, in einem weiteren die Verbrennung von vier lebenden Gefangenen. Der Angeklagte habe dazu als Kommentar geschrieben: «Verbrennen ist erlaubt.»

In einem von ihm selbst verfassten und gesungenen islamistischen Kampflied («Naschid») habe er das Schlachten von «Ungläubigen» angekündigt und den eigenen Märtyrertod erbeten, hieß es weiter. Die Mitglieder der Chatgruppe forderte er laut Anklage zu Anschlägen in Deutschland auf, dabei habe er als mögliche Ziele Kasernen, Polizeireviere und Behördengebäude genannt.

Die jungen Männer hatten laut Anklage bis zuletzt die Schule besucht und waren vorher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Gericht hat neun weitere Verhandlungstermine geplant, das Urteil könnte am 17. August verkündet werden.

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