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Prozess

Kaum Aussichten auf Schmerzensgeld wegen Corona-Infektion

Weil ihre Tochter sich in der Schule mit dem Coronavirus angesteckt haben soll, fordern die Eltern vom Land Nordrhein-Westfalen 19.000 Euro Schmerzensgeld. Sie werfen der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vor. Die Tochter habe die gesamte Familie infiziert. Doch das Düsseldorfer Landgericht räumte ihrer Klage in einem am Mittwoch verkündeten Beweisbeschluss (Az: 2b O 112/22) kaum Erfolgschancen ein.

Die Eltern aus dem niederrheinischen Willich sind der Ansicht, dass sich ihre damals elfjährige Tochter im April 2021 in der Schule nur anstecken konnte, weil eine erkrankte Mitschülerin trotz sichtbarer Symptome nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden sei. Fast vier Wochen habe die Familie deshalb in Quarantäne verbringen müssen.

Das Land NRW bestreitet Versäumnisse der Schule oder der Lehrer. Besagte Klassenkameradin sei nach einem positiven Covid-19-Test sofort nach Hause geschickt worden. Außerdem sei unklar, ob die Tochter sich damals wirklich bei dieser Schülerin infiziert habe. Zudem sei auch nicht bewiesen, dass sich die übrigen Familienmitglieder bei der Tochter angesteckt hätten.

Ähnlich scheinen das auch die Richter zu sehen. Allenfalls, so der Hinweis, könnte die Tochter Schmerzensgeld geltend machen. Das aber nur, so das Gericht, falls die Infektion als «Schulunfall» anerkannt würde. Die Eltern fordern für die beiden Kinder je 3000 Euro Schmerzensgeld, zudem 7000 Euro für die Mutter und 6000 Euro für den Vater. Die Parteien haben jetzt zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme.

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