Die Verurteilung von vier sogenannten Hawala-Bankern zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte mit am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss die entsprechenden Urteile des Landgerichts Köln vom vergangenen Jahr. Dort waren die Angeklagten in zwei Verfahren im Mai sowie Dezember 2022 zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren verurteilt worden.
Sie hatten Revision eingelegt, die der BGH nun weitgehend zurückwies. Gleichzeitig bestätigte der zuständige Strafsenat damit erneut, dass eine ein Hawala-System betreibende Organisation als kriminelle Vereinigung zu werten sei. Das in Deutschland illegale Hawala-System ist eine uralte Überweisungsmethode aus dem Nahen und Mittleren Osten, die auf Vertrauen basiert. Dabei wird gegen Provision und an Banken vorbei Geld ins Ausland geschickt, anonym, über Mittelsmänner und nur in bar.