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Gericht will vor Atommülltransporten entscheiden

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Um diesen Atommüll geht es. Er soll von Jülich ins 170 Kilometer entfernte Ahaus transportiert werden. (Archivbild) - © Andreas Endermann/dpa
Um diesen Atommüll geht es. Er soll von Jülich ins 170 Kilometer entfernte Ahaus transportiert werden. (Archivbild) (© Andreas Endermann/dpa)

Wann startet der umstrittene Transport von 152 Castor-Behältern mit radioaktivem Material vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland quer durch Nordrhein-Westfalen? Das Verwaltungsgericht Berlin will spätestens im Dezember über den Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND entscheiden und geht davon aus, «dass bis dahin kein Transport erfolgen wird», wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte.

Sollte das Berliner Verwaltungsgericht dem Antrag des BUND stattgeben, wäre ein Transport rechtlich nicht mehr zulässig, erklärte er. Sollte das Gericht den Antrag des BUND zurückweisen, würde es bei der sofortigen Vollziehung der Transportgenehmigung bleiben und der Transport könnte stattfinden. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts hätten die Beteiligten jedoch das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern die Castorbehälter bislang. - © Rolf Vennenbernd/dpa
Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern die Castorbehälter bislang. (© Rolf Vennenbernd/dpa)

BUND will keine Transporte vor Gerichtsentscheidung

Der Geschäftsleiter des BUND NRW, Dirk Jansen, appellierte an alle Beteiligten, die Gerichtsentscheidung abzuwarten und nicht schon vorher die ersten Castor-Behälter mit Atommüll aus Jülich auf die Fahrt nach Ahaus zu schicken. «Wir haben 22.000 Seiten Verfahrensunterlagen bekommen, die in Teilen geschwärzt waren», sagte er der dpa. Nach dieser Akteneinsicht werde der BUND NRW seinen Eilantrag fristgerecht bis diesen Dienstag begründen.

Im Detail geht es dem BUND NRW darum, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches gegen die Genehmigung des Transportes durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherzustellen. Weil das Bundesamt in Berlin sitzt, ist das Verwaltungsgericht dort zuständig. «Ob die Castoren rollen oder nicht rollen, ist eine politische Entscheidung», betonte er. Die Gerichtsentscheidung abzuwarten, sei aus Gründen der Transparenz wichtig. Zudem würden zur Weihnachtsmarktzeit viele Polizisten gebunden.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen will nach früheren Äußerungen noch in diesem Jahr mit den Transporten beginnen. Sie ist die Betreiberin des Zwischenlagers Jülich und Auftraggeberin der Transporte. Nach Ansicht des BUND ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher und die Verlagerung von Jülich nach Ahaus bringe keinen Sicherheitsgewinn.

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