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Zwischen Pietät und Prävention

Doppelte Leichenschau bei Ausfuhr ins Ausland bleibt Pflicht

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will auf eine zweite Leichenschau nicht verzichten, bevor ein Leichnam verbrannt oder ins Ausland überführt werden soll. «Die zweite Leichenschau dient der Verbrechensbekämpfung», antwortete das Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion.

«Da nach der Feuerbestattung keine Untersuchungsmöglichkeiten an dem Leichnam mehr möglich sind, gibt es zur zweiten Leichenschau keine Alternative.» Sie trage dazu bei, den Tod sicher zu diagnostizieren, unnatürliche Todesfälle möglichst zu erkennen und unerkannte Tötungsdelikte aufzudecken.

Schnelle Bestattung im Ausland schwierig bis unmöglich

Aus der SPD-Fraktion war nachgefragt worden, ob die Überführung verstorbener Menschen in ihre ausländische Heimat nicht beschleunigt werden könnte und ob die zweite Leichenschau in solchen Fällen ausnahmslos nötig sei. Schließlich sei sowohl im Islam als auch im Judentum die schnelle Beerdigung ein zentrales Gebot, heißt es in der Anfrage. «Aufgrund deutscher Gesetze, die eine Mindestfrist von 48 Stunden vorschreiben, wird diese schnelle Bestattung jedoch in Deutschland erschwert.»

Nach Kenntnis der Landesregierung sei die zweite Leichenschau zumindest vor einer Feuerbestattung in allen Bundesländern vorgesehen - nachdem diese zuletzt auch in Bayern 2025 verpflichtend eingeführt worden sei, berichtete das Gesundheitsministerium. Das Friedhofs- und Bestattungsrecht liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Da eine Erdbestattung beziehungsweise Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen müsse, falle auch eine zweite Leichenschau in diesen Korridor, heißt es in der Antwort an die SPD. Eine Beschleunigung des Verfahrens sei immerhin durch eine Digitalisierung der Todesbescheinigungen zu erwarten. «Die Landesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit und Möglichkeit, die zweite Leichenschau abzuschaffen.»

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