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Verwaltungsgericht

Gericht: Atomkraftgegner dürfen über A2-Brücken ziehen

Ein für Samstag geplanter Demonstrationszug von Atomkraftgegnern darf über zwei Brücken über die Autobahn 2 bei Bottrop führen. Eine von der Polizei Recklinghausen als Versammlungsbehörde verfügte Änderung der Streckenführung ist rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden und mitgeteilt hat. Der Anmelder der Versammlung hatte sich per Eilverfahren an das Gericht gewandt.

Die Polizei hatte argumentiert, dass beim Überqueren der Brücke mit 100 gemeldeten Teilnehmern Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darunter zum Beispiel durch die Ablenkung oder durch herabfallende Gegenstände bestehe. Die 14. Kammer des Gerichts wies dies zurück. Für einen solchen Verdacht fehle es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Keine konkrete Gefahr

Das Gericht wurde sogar noch deutlicher: Bei lebensnaher Betrachtung sei keine erhöhte konkrete Gefahr für auf der Autobahn fahrende Verkehrsteilnehmer zu schließen. Das Gericht verwies auf das allgemeine einhergehende Unfallrisiko durch Ablenkung bei Brücken wie am Frankfurter Flughafen, wo Flugzeuge über sogenannte Rollbrücken über die Bundesautobahn 3 zum Start fahren.

Bei der Demonstration am Samstag wollen Atomkraftgegner gegen die in Nordrhein-Westfalen geplanten Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins münsterländische Ahaus demonstrieren. Bei dem geplanten Demonstrationszug wollen sie dabei zweimal Brücken über die Autobahn 2 bei Bottrop queren. Bei der Planung kann es jetzt voraussichtlich bleiben.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Polizei kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

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