Beim Bürgergeld gibt es ab dem 1. Juli weitere Neuerungen. Schrittweise sollen unter anderem die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen durch Kooperationspläne ersetzt werden.
Wenn eine Person in den Bürgergeldbezug gerät, muss sie aktuell einen Vertrag mit den Jobcentern – die sogenannte Eingliederungsvereinbarung – abschließen. Sie legt fest, welchen Pflichten und Leistungen beide Seiten nachkommen müssen. In der Vergangenheit hatte das in Rechtssprache geschriebene Papier in den Jobcentern oftmals Probleme gemacht, weil es lang und für viele Bezieherinnen und Bezieher nur schwer verständlich war.
Das soll sich nun ändern. "Der Kooperationsplan soll ein leicht verständlicher roter Faden auf dem Weg in Arbeit sein. Er beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam verbindlich festgelegten Schritte", sagte Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, dieser Redaktion. "Einfache und verständliche Sprache ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Kooperationsplan ist der erste wichtige Schritt einer bürgernahen und verständlichen Zusammenarbeit – übersichtlich auf einer Seite. Das ist der Anfang, weitere Schreiben werden nach und nach sprachlich ebenfalls angepasst."
Langfristige Ziele und Zwischenziele
In dem Kooperationsplan sollen weiterhin die Aufgaben des Beziehers und der Jobcenter festgehalten werden. Unter anderem sollen sich beide Seiten dem Entwurf zufolge auf das langfristige Ziel, Zwischenziele sowie die nächsten Schritte einigen.
Die neue Vereinbarung ist eine der Hauptänderungen durch die Bürgergeldreform, die zum Jahr 2023 in Kraft getreten ist. Aus Sicht von FDP-Bürgergeldexperte Jens Teutrine ist die Ausgestaltung zentral für den Erfolg der Wiedereingliederung von Bürgergeldbeziehern in den Arbeitsmarkt. Die Kooperationspläne müssten anders als bei Hartz IV auf den einzelnen Leistungsbezieher zugeschnitten, verständlich sein und dürften nicht in Floskeln formuliert werden, sagte der Bundestagsabgeordnete.
Schlichter sollen vermitteln
Für den Fall, dass der Bezieher sich nicht an die Vereinbarungen hält, soll es Konsequenzen geben. Dann können Rechtsfolgenbelehrungen und in weiteren Schritten auch Sanktionen folgen. Möglich ist allerdings auch, dass dem Empfänger ein Berater an die Seite gestellt wird. Sollte es vorkommen, dass ein Kooperationsplan nicht zustande kommt, soll ein Schlichter vermitteln.
Der Kern der Bürgergeldreform ist die geänderte Vorgehensweise der Jobcenter gegenüber Arbeitslosen. Sie sollen sich stärker darum kümmern, dass es die Betroffenen in dauerhafte Arbeit statt in kurzfristige Hilfsjobs schaffen.