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Heizungsförderung und Inflationsprämie: Das erwartet Verbraucher im Februar 2024

Moritz Trinsch

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Ein Monteur nimmt die nötigen Einstellungen nach dem Einbau einer Wärmepumpe vor: Im Februar gibt es ein neues Förderprogramm für Hauseigentümer. - © picture alliance / SVEN SIMON
Ein Monteur nimmt die nötigen Einstellungen nach dem Einbau einer Wärmepumpe vor: Im Februar gibt es ein neues Förderprogramm für Hauseigentümer. (© picture alliance / SVEN SIMON)

Neuer Monat – neue Regeln: Gleich drei große Streamingdienste haben für Februar Änderungen angekündigt. Während der eine mehr Werbung zeigt, kann der andere auf bestimmten Geräten nicht mehr genutzt werden und der Dritte wird teurer.

Aber nicht nur in der digitalen Welt müssen sich Verbraucher auf einige Neuregelungen einstellen, auch in der Apotheke und dem Supermarkt vor Ort tut sich was.

Alle wichtigen Änderungen ab Februar im Überblick:

Förderung für umweltfreundlichere Heizungen

Hauseigentümer können ab Februar eine Förderung für den Einbau ihrer klimafreundlicheren Heizung beantragen. Ab dem 27. Februar soll dies zunächst für selbstgenutzte Wohnimmobilien mit einer Wohneinheit, also vor allem Einfamilienhäuser, möglich sein, wie die staatliche Förderbank KfW erklärte. Bereits ab dem 1. Februar ist die Anmeldung über das Kundenportal der KfW möglich. Förderungen können demnach auch rückwirkend für bereits gestartete Projekte beantragt werden.

Werbung auf Amazon Prime Video

Was in anderen Ländern schon Standard ist, hat im vergangenen Jahr in Deutschland begonnen und trifft ab Februar auch einen der größten Anbieter: Amazon Prime Video. „Ab dem 5. Februar werden Titel bei Prime Video in begrenztem Umfang Werbung enthalten“, teilt das Unternehmen aktuell Nutzern in einer E-Mail mit. Wer weiter ohne Werbung streamen möchte, muss monatlich 2,99 Euro mehr für eine „neue werbefreie Option“ zahlen, zu der man sich anmelden kann.

Nutzer von Prime Video, Netflix und Spotify müssen sich im Februar auf Veränderungen einstellen. - © Silas Stein/dpa
Nutzer von Prime Video, Netflix und Spotify müssen sich im Februar auf Veränderungen einstellen. (© Silas Stein/dpa)

Kein Netflix mehr auf Sony-Geräten

Ende Februar ist Schluss. Dann unterstützen viele Sony-Fernseher aus den Jahren 2011 bis 2013 die Netflix-App nicht mehr. Grund sind laut Streamingdienst technische Einschränkungen. Konkret handelt es sich um Bravia-TV-Geräte der HX-, EX- und W-Serie und Geräte mit den Modellnummern KD-84X9005 und KDL-65S995A.

Auch Blu-ray-Player und Heimkino-Systeme mit folgenden Kennungen sind betroffen:

  • Blu-ray-Player/Internet-Player: BDP-A6000, BDP-S1100, BDP-S185, BDP-S186, BDP-S3100, BDP-S390, BDP-S4100, BDP-S490, BDP-S495, BDP-S5100, BDP-S590, BDP-S790 und NSZ-GS7
  • Heimkino-Systeme/Soundbars: BDV-E190, BDV-E2100, BDV-E290, BDV-E3100, BDV-E4100, BDV-E490, BDV-E6100, BDV-E690, BDV-EF1100, BDV-EF220, BDV-EF420, BDV-N590, BDV-N7100W, BDV-N7100WL, BDV-N790W, BDV-N8100W, BDV-N890W, BDV-N9100W,BDV-N9100WL, BDV-N990W, BDV-NF620 und BDV-NF720

Spotify erhöht Preise

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hat die Musik-Streaming-Plattform ihre Nutzer aufgefordert, die neuen Preise fürs Premium-Abo im Duo- und Familienformat zu akzeptieren. Wer dies nicht macht, dem drohen der Verlust seines Premiumkontos und die automatische Rückversetzung in die kostenlose Version mit Werbung. Bis Ende Februar haben die Nutzer noch Zeit, folgenden neuen Preisen zuzustimmen:

  • Premium-Einzel-Abo: Statt 9,99 Euro nun 10,99 Euro
  • Duo-Abo (2 Spotify-Konten): Statt 12,99 Euro nun 14,99 Euro
  • Premium Family (bis zu 6 Spotify-Konten): Statt 15 Euro nun 17,99 Euro

Microsoft Teams fürs Auto

Fahrzeuge mit dem Google-Dienst Android-Auto werden im Februar mit einer neuen Funktion ausgestattet. Autofahrer können bald auch während der Fahrt an Microsoft-Teams-Meetings teilnehmen, allerdings nur per Audio, nicht per Video. Die Integration der Konferenzdienste Webex und Zoom wurde bereits im September 2023 vollzogen.

Zusatzbeiträge in der Apotheke

Ist eine vom Arzt verschriebene Packungsgröße eines Medikaments in der Apotheke nicht vorrätig und Kunden müssen stattdessen mehrere kleinere Packungen nehmen, dürfen diese dafür künftig nicht mehr so stark zur Kasse gebeten werden. Muss beispielsweise ein Apotheker eine 100-Stück-Packung durch zwei Packungen à 50 Stück ersetzen, wird der Zusatzbeitrag nur einmal statt wie bisher zweimal fällig.

Herkunftsnachweis an der Fleischtheke

Während die Kennzeichnung auf verpacktem Fleisch und unverpacktem Rindfleisch bereits seit Längerem verpflichtend ist, müssen Händler einen Herkunftsnachweis nun auch für unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel angeben. Für Verbraucher müssen Aufzuchts- und Schlachtland klar erkennbar sein.

Weniger Geld für selbstproduzierten Strom

Wer seinen selbstproduzierten Solarstrom in ein öffentliches Netz einspeist, bekommt dafür ab dem 1. Februar weniger Geld. Für neue Fotovoltaikanlagen reduzieren sich die Einnahmen jedes halbe Jahr um ein Prozent. Beispiel einer PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak: Wird die Einspeisung aktuell noch mit 8,2 Cent pro Kilowattstunde vergütet, sind es ab Februar nur noch 8,12 Cent, ab August 8,04 Cent und ab Februar 2025 nur noch 7,96 Cent.

Freiheitsstrafe wird halbiert

Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss dafür ins Gefängnis. Das bleibt zwar auch weiterhin so, allerdings gilt nicht mehr ein Tagessatz gleich ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe, sondern: Pro Tagessatz Geldstrafe muss ein Schuldner nur noch einen halben Tag in den Knast. Begründet wird die Gesetzesänderung damit, dass eine Gefängnisstrafe ungleich belastender sei als eine Geldstrafe.

Inflationsprämie für Dachdecker

Alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Dachdecker bekommen im Februar eine Inflationsprämie von 457 Euro, das berichtet die „Deutsche Handwerkszeitung“.

Batterien sollen schrittweise nachhaltiger werden

Die neue Batterieverordnung der Europäischen Union gilt ab dem 18. Februar in allen Mitgliedstaaten. Sie sieht vor, dass bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien mehr auf den Umweltschutz geachtet werden muss. Zunächst müssen Hersteller beispielsweise sicherstellen, dass Gerätealtbatterien aus Produkten leicht von Verbrauchern entnommen und ausgetauscht werden können. Außerdem müssen Batterien einen gewissen Prozentsatz recycelter Metalle enthalten. In den folgenden Jahren kommen etwa neue und verschärfte Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien hinzu.

Besonderes Datum: 29. Februar 2024

Keine wirkliche Änderung, dafür aber ein Ereignis, das nur alle vier Jahre stattfindet: der 29. Februar 2024. Da dieses Jahr ein Schaltjahr ist, geht der zweite Monat einen Tag länger.

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