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Detmold

"Wege durch das Land"- Verfahren wird eingestellt

Detmold. Sie soll von 2010 bis 2015 rechtswidrige Aufträge, unter anderem an ihren Mann, vergeben haben und so der Wege durch das Land gGmbH einen Schaden zugefügt haben. Aus diesem Grund leitete die Staatsanwaltschaft Detmold ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Geschäftsführerin Brigitte Labs-Ehlert ein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Das Literatur- und Musikfest „Wege durch das Land" (WddL) ist eine beliebte Veranstaltungsreihe in der Region. Es war ein Schock, als das Kulturministerium NRW 2016 wegen „erheblicher Verstöße gegen die Vergabeordnung des Landes" Fördergelder in Höhe von 217.000 Euro zurückforderte und die Förderung für 2016 in einer Gesamthöhe von rund 300.000 Euro ablehnte. Das Festival stand kurz vor dem Aus.

Gegen Brigitte Labs-Ehlert bestand der Vorwurf der Untreue und insbesondere darauf, ob einzelne Auftragsvergaben pflichtwidrig erfolgten und hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigte war als Geschäftsführerin für die einzelnen Vergaben verantwortlich.

Die Ermittlungen hätten allerdings nicht ergeben, dass durch die Vergabe von Aufträgen an den Ehemann der GmbH ein Vermögensnachteil entstanden ist. Auch in allen anderen Fällen konnte ein vorsätzliches Handeln der Beschuldigten nicht ausreichend sicher festgestellt werden.

Nach ihren eigenen Angaben habe sie immer darauf geachtet, Aufträge zu marktüblichen Preisen zu vergeben. Dass hierbei gegebenenfalls gegen die Vergaberichtlinien verstoßen wurde, sei ihr nicht bewusst gewesen. Etwas Gegenteiliges konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

Erst nach der im Jahr 2013 erfolgten Prüfung durch den Landesrechnungshof ist die Beschuldigte auf die mögliche vergaberechtswidrige Praxis aufmerksam gemacht worden. Seitdem seien – dies wird durch Zeugenaussagen bestätigt – die Missstände weitgehend abgestellt worden.

Der Beschuldigten sei es in den Jahren ihrer Geschäftsführung ersichtlich darauf angekommen, die Wege durch das Land gGmbH und insbesondere das alljährliche Festival voranzubringen, auch wenn nicht auszuschließen sei, dass im Einzelfall möglicherweise nicht wirtschaftlich gehandelt wurde. Dass sie – unabhängig von der im Übrigen im Raum stehenden Frage des Einverständnisses der Gesellschafter – hierbei jedoch vorsätzlich handelte, lässt sich nicht feststellen.

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