Oerlinghausen/Detmold. Zum ersten Mal hat sich am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht Dieter O. (22, Name geändert) zu der von ihm verübten Tötung seiner Freundin Julia R. im vergangenen Juni geäußert. Das Urteil steht nach wie vor aus.
Nachdem das Gericht den Vortrag des psychiatrischen Gutachters Bernd Roggenwallner gehört hatte, fasste der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer zusammen: Das Gericht habe jetzt zwei Möglichkeiten – entweder müsse sich der Angeklagte für einen Mord aus Heimtücke verantworten oder, wenn das Gericht dem Ergebnis des Gutachters folge, würde der Angeklagte freigesprochen und auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie eingewiesen.
Roggenwallner sieht bei dem Angeklagten das Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie. Dieter O. sei damals nicht in der Lage gewesen, seine Tat einzuschätzen. Der Verteidiger des Angeklagten, Carsten Ernst aus Bielefeld, teilte mit, dass die zusammengefasste Aussage Dieter Os. von Bernd Roggenwallner vorgetragen werde.
Etwaige Nachfragen werde der Angeklagte beantworten. Dieter O., der sich am Mittwoch seine Haare zu einem Zopf zusammengebunden hatte, nickte dazu. Wieder folgte er dem Prozess ohne erkennbare Gefühlsregung und vermied konsequent den Blickkontakt zur Schwester der Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt.
Berichte aus dem Paralleluniversum
Roggenwallner hatte mit Dieter O. mehr als drei Stunden über die Tat gesprochen. Der Gutachter berichtete, dass O. ihm von einem Bekannten erzählt habe, mit dem er zusammen LSD genommen habe. Dieser Bekannte habe ihm von dem Paralleluniversum berichtet, dass er durch seine Augen sehen könne.
Auch auf eindringliche Nachfrage der Nebenklage wollte Dieter O. den Namen des Bekannten nicht nennen, sagte aber, dass es die Person wirklich gebe. Im Verlaufe des vergangenen Jahres sei es ihm immer schlechter gegangen. Die Stimme, die der Angeklagte hörte und die er für real hielt, sagte ihm, dass es ihm besser gehen würde, wenn er Julia R. töte.
Und eben diese Stimme habe ihm auch gesagt, dass sie sterben wolle. Die Stimme habe ihm auch gesagt, dass er die Tat mit einem Messer ausführen müsse, also habe er sich im Internet ein Messer besorgt.
Am Tag der Tat sei er mit Julia R. zum Windrad nach Leopoldshöhe gefahren. Auf Rs. Wunsch hätten die beiden Sex im Auto gehabt und seien anschließend unbekleidet ausgestiegen. Dann habe ihm die Stimme befohlen, die Tat auszuführen. Als Julia R. sich wehrte, habe er noch zwei Schnitte am Hals ausgeführt und sie ins Bein gestochen. Die 31-Jährige sei dann schnell bewusstlos geworden und gestorben.
Der Prozess wird am Freitag, 3. Mai, fortgesetzt. Dann soll wohl auch das Urteil gesprochen werden.