
Spenge/Bielefeld. Um einen ebenso tragischen wie ungewöhnlichen tödlichen Unfall geht es in einem Zivilprozess, der am 16. Juli vor der 6. Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts verhandelt werden soll. Am 21. Dezember 2005 erlitt die 21-jährige Verena M. (Name geändert) im Badezimmer ihrer Spenger Wohnung einen Stromschlag. Die junge Frau war sofort tot.
Folgende Unfallursache wurde ermittelt: Es gab zwei Handtuchhalter im Bad, die mit Schrauben an der Wand befestigt waren. Eine dieser Schrauben war so unsachgemäß angebracht worden, dass sie mit der Spitze in einer unter Putz liegenden Stromleitung steckte. Mieterin Verena M. muss beim Duschen gleichzeitig den Handtuchhalter und das Metallkabel der Dusche berührt haben. Es stellte sich heraus, dass die Sicherung nicht dem neuesten technischen Standard entsprach.
Ein Strafverfahren gegen den Vermieter der Wohnung und dessen Ehefrau wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung wurde vom Amtsgericht Herford aus rechtlichen Gründen gar nicht erst eröffnet. Auch das Landgericht Bielefeld lehnte die Eröffnung im Beschwerdeverfahren ab.

Jetzt verklagen die Eltern der Verstorbenen den Vermieter auf Zahlung der Beerdigungskosten und Schmerzensgeld, insgesamt 6.500 Euro. Der Vermieter wiederum hat den Vormieter mit in den Prozess hineingezogen, indem er ihm den Streit verkündet hat.
Die Beweislage ist schwierig. Der Vermieter behauptet, von dem Mangel nichts gewusst zu haben. Der Vormieter bestreitet, den Handtuchhalter angebracht zu haben. Allerdings soll er den technischen Defekt bemerkt und selbst in der Vergangenheit einen leichten Stromschlag erhalten haben. Danach soll er diesen Halter nicht mehr benutzt haben. Die Verhandlung soll nun Klarheit bringen (Az: 6 O 262/09).