Augustdorf/ Detmold/ Schloß Holte-Stukenbrock. Der Unfall liegt mehr als ein Jahr zurück, das psychische und körperliche Leid der schwer verletzten Frauen hält bis heute an. Ein junger Mann aus Augustdorf hat im Mai 2024 zu schnell eine Kurve genommen und ist über einen Gehweg in eine Gruppe Läuferinnen geschleudert worden. Dass niemand gestorben ist, grenzt an ein Wunder. Jetzt ist der heute 20-Jährige vor dem Amtsgericht Detmold wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht. Das Unglück selbst passierte an einem sonnigen Vormittag Ende Mai auf der Schlossstraße in Schloß Holte-Stukenbrock. Eine achtköpfige Gruppe aus Hobbyläuferinnen machte gerade ihre Runde, als der junge Fahrer (19) in einer Kurve die Kontrolle über seinen Ford Focus verlor und auf die Joggerinnen zuraste. Drei Frauen - damals 45, 46 und 70 Jahre alt - wurden erfasst, meterweit durch die Luft geschleudert - und dann schwerstverletzt ins Krankenhaus gebracht. Überhöhte Geschwindigkeit führte zum Unfall Im Verlauf der Ermittlungen errechnete ein Gutachter eine Ausgangsgeschwindigkeit von 85 Kilometern pro Stunde - erlaubt ist auf diesem Abschnitt Tempo 50. Bei der Kollision soll der Wagen laut Gericht etwa 59 km/h schnell gewesen sein. Der junge Fahrer stand selbst unter Schock, heißt es im Polizeibericht von damals. Bei der Hauptverhandlung vor Kurzem erkannte die Jugendrichterin an, dass der Angeklagte voll geständig war und sich mit der Tat intensiv auseinandergesetzt hatte, erklärt Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger auf Anfrage. „Er hat sich entschuldigt und dabei aufrichtige Reue gezeigt.“ Daher sah die Vorsitzende am Ende eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro - also 2700 Euro - als tat- und schuldangemessen an. Trotz seines jungen Alters wendete die Jugendrichterin Erwachsenenstrafrecht an. „Es gab keine Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen“, sagt Wölfinger. Die Staatsanwaltschaft Detmold beantragte dagegen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen und wollte den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist von einem Jahr erwirken. Weil das getroffene Urteil weit darunter liegt, hat die Ermittlungsbehörde nun Berufung eingelegt. „Wir sind der Meinung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Führerscheinentzug vorliegen“, erklärt Staatsanwalt Alexander Görlitz als Pressedezernent. Schließlich sei der junge Augustdorfer erheblich zu schnell unterwegs gewesen und habe mit diesem Fahrverhalten den Straßenverkehr massiv gefährdet. Die Richterin schätzt die Situation etwas anders ein. Eine fahrlässige Körperverletzung durch unachtsames Verhalten könne schließlich jeden treffen, erklärt Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger, dieser eine - wenn auch verhängnisvolle - Fahrfehler reiche daher nicht aus, um auszumachen, ob jemand für das Führen eines Kraftfahrzeuges charakterlich ungeeignet sei. Der junge Fahrer habe zudem keinen weiteren Unfall mehr gebaut. Verteidiger: Leid der Opfer ist nicht wiedergutzumachen Laut Verteidiger Florian Calow hat die Versicherung seines Mandanten schon einige Vorschüsse an Schmerzensgeld an die betroffenen Frauen bezahlt. Diese stünden den Verletzten zivilrechtlich zu. Die Summe könne erst beziffert werden, wenn die Behandlungen abgeschlossen seien - bei den meisten wirke der Unfall aber noch nach. „Die Folgen sind schrecklich gewesen, ganz schlimm“, sagt der Rechtsanwalt aus Bielefeld. Sein Mandant habe daher schon unmittelbar nach der Tat per Brief sein Bedauern an die Geschädigten ausgedrückt und voll zu seinem Fehler gestanden. Das Urteil des Amtsgerichts hält Verteidiger Calow daher für angemessen. Er hatte selbst eine Geldauflage nach Jugendstrafrecht beantragt. Durch die Berufung der Staatsanwaltschaft wird der Fall nun noch einmal vor dem Landgericht als höhere Instanz verhandelt. Der Verteidiger sieht das kritisch, auch wenn die Folgen des Unfalls zweifellos außerordentlich seien. Calow: „Das Leid der Menschen wird nicht wiedergutgemacht, wenn ein junger Mensch noch härter bestraft wird.“