Bad Salzuflen. Damit künftig mehr Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können, hat der Rat der Stadt die Einführung eines zweiten Schiedsamtsbezirkes beschlossen. Dies hatte sich zuletzt auch Thomas Kortfunke, der bislang als Schiedsmann alleine für das gesamte Stadtgebiet tätig war, gewünscht (wir berichteten).
Nun wird also eine zweite Schiedsperson gesucht. Sie soll ab dem 1. März 2022 für den Schiedsamtsbezirk II (Ortsteile Schötmar, Ehrsen-Breden, Grastrup-Hölsen, Retzen, Papenhausen, Holzhausen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten) zuständig sein. Bewerben für die ehrenamtliche Tätigkeit kann sich jeder im Alter zwischen 25 und 75 Jahren mit Wohnsitz in Bad Salzuflen, die Aufgabe schließt auch die Vertretung für den Schiedsamtsbezirk I (Ortsteile Salzuflen, Wüsten, Biemsen-Ahmsen und Lockhausen) ein.
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Bad Salzuflen für fünf Jahre gewählt und treten ihr Amt an, nachdem sie von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt sowie vereidigt wurden. Die verantwortungsvolle Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Personen, die Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes haben, können sich bis zum 15. Januar bewerben. Die Bewerbung sollte unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erfolgen. Um die Befähigung beurteilen zu können, müssen die Bewerber schildern, welche für die Ausübung des Amtes relevante Erfahrungen sie mitbringen. Außerdem sind ein Lebenslauf sowie ein Führungszeugnis gefordert. Die Bewerbung per Post ist an die Stadt Bad Salzuflen, Der Bürgermeister, Fachdienst Ordnungswesen, 32102 Bad Salzuflen zu richten oder per Mail an b.westermann@bad-salzuflen.de. Im Falle einer Bewerbung per Mail sollte die Bewerbung in einer PDF-Datei zusammengefügt werden.