Blomberg/Detmold. Man mag es kaum glauben: Für einen Blomberger, der per App mit einer fremden Viertelmillion spekuliert hat, könnte seine dritte Hauptverhandlung vor einem Detmolder Gericht nun tatsächlich die Letzte gewesen sein. Zumindest wenn er die vom Landgericht auferlegten 900 Euro innerhalb von sechs Monaten bezahlt. Unter dieser Auflage hat die Kammer jetzt nämlich das Verfahren mit dem Einverständnis aller Prozessbeteiligten vorläufig eingestellt, teilt die stellvertretende Landgerichtssprecherin Dr. Jessica Tonius mit. Durch die Skurrilität des Falls hatte sich der eigentlich überschaubare Vorwurf zu einer juristischen Odyssee entwickelt. Im Kern stand die Frage: War es nun Computerbetrug - oder nicht? Wer betrügt, muss nämlich rechtlich gesehen auch zuvor bewusst getäuscht haben. Anders hält der Tatvorwurf nicht stand. Beim Abwägen waren sich selbst die hiesigen Gerichte uneinig. Betrug – oder nicht? Im August 2022 hatte der Blomberger per Aktien-App mit einer horrenden Summe spekuliert, die er eigentlich gar nicht besaß. Die Bank hatte ihm das angeforderte Geld vorgestreckt, ohne genau zu überprüfen, ob sein in der App hinterlegtes Konto überhaupt entsprechend gedeckt gewesen war. „Dass das so einfach ging, hat mich selbst überrascht“, hatte der Blomberger in einer der Verhandlungen geschildert. Sein Selbstbewusstsein kam nicht von ungefähr. Zuerst hatte ihn das Amtsgericht Detmold freigesprochen. Der Richter ging davon aus, dass es kein stillschweigendes Abkommen gegeben hatte, dass das Konto hätte gedeckt sein müssen. Somit habe es auch keinen Betrug gegeben. Die Staatsanwaltschaft wollte den Freispruch nicht akzeptieren und sollte in der nächsthöheren Instanz Recht behalten. Das Landgericht sprach den Blomberger deshalb im April 2024 in der Berufung schuldig und verurteilte ihn wegen versuchten Computerbetrugs in drei Fällen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Das wiederum wollte der Angeklagte nicht hinnehmen. Dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm war die Argumentation zu wenig, deshalb hob es das Urteil auf und verwies zurück ans Landgericht. Demnach hätte die Kammer weiterrecherchieren müssen, ob der Angeklagte wirklich bewusst getäuscht hatte oder das System der App schlichtweg zu löchrig gewesen war. Verteidiger froh über vorläufige Einstellung Der Aufwand wäre allerdings nicht mehr verhältnismäßig gewesen, erklärt die stellvertretende Landgerichtssprecherin. Tonius: „Bei dem Vorwurf handelt es sich eher um kleinere bis mittlere Kriminalität, außerdem ist die tatsächliche Schadensumme deutlich niedriger als eine Viertelmillion.“ Zwar hatte der Blomberger mit 250.000 Euro hantiert, das meiste Geld konnte sich die Bank aber wiederholen. Das ungedeckte Konto fiel damals nach wenigen Tagen auf, die Münchener Bank erstatte Anzeige. Verteidiger Dr. André Pott ist am Ende der juristischen Odyssee zufrieden: „Das Ergebnis ist günstig. Gerade wenn man bedenkt, dass es zuletzt um eine Haftstrafe ging“, erklärt der Rechtsanwalt aus Detmold. Sein Mandant müsse nun 900 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, dann sei der Fall nun wirklich endgültig vom Tisch.