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Messerstecher aus Oerlinghausen wird freigesprochen

Dieter Asbrock

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- © Symbolbild: Pixabay
Meeserangriff (© Symbolbild: Pixabay)

Detmold/ Oerlinghausen. Im November haben zwei Männer in einer Kneipe an der Hauptstraße eine heftige Schlägerei angezettelt. Einen der Raufbolde hat es dabei übel erwischt – er wurde von einem Gast mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt. Dieser war der gefährlichen Körperverletzung angeklagt, doch davon sprach ihn das Amtsgericht Detmold am Dienstag frei – das Gericht erkannte auf Notwehr.

Was sich an jenem Abend genau abspielte, war nicht einfach zu klären – Richter Martin van der Sand rief insgesamt zehn Personen in den Zeugenstand, damit sich das Gericht ein Bild von den Geschehnissen machen konnte. Das lag auch daran, dass der Angeklagte, ein 47-jähriger Oerlinghauser, sich an etliche Details nicht erinnerte und teils widersprüchliche Angaben machte. Das war auch seiner schlechten Gesundheit geschuldet, denn der Angeklagte hatte schon als Kind ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, saß jahrelang im Rollstuhl, leidet an einem Gehirntumor, hatte einen Schlaganfall, und eine Körperhälfte gehorcht ihm nicht recht.

Nach den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen ergab sich folgendes Bild: Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin gingen auf ein, zwei Bier und eine Partie Darts in die Kneipe an der Hauptstraße, später standen sie mit ihren Mitspielern am Tresen und unterhielten sich. Uwe F. und Jürgen G. (Namen geändert) betraten die Bar und gerieten am Tresen mit dem Wirt in Streit, der sie des Hauses verwies. Beide zahlten und gingen. Uwe F. echauffierte sich aber über eine 15-Jährige, die hinter dem Tresen stand, vermutete gar Prostitution, und wollte den Wirt zur Rede stellen. Er stürmte die Kneipe, und als sein Kumpel wenig später hinterher kam, war die Schlägerei bereits in vollem Gang – Aschenbecher und Gläser flogen, Barhocker wurden geschwungen, auch unbeteiligte Gäste wurden von den beiden attackiert,die sich – so ein Zeuge – „wie Tiere" gebärdeten.

Er habe große Angst um sich und seine Verlobte gehabt, sagte der Angeklagte – trotzdem habe er schlichten wollen. Dafür kassierte er Prügel. Wie nun das Küchenmesser in seine Hand geriet, war nicht zu klären – wohl aber hatten mehrere Zeugen die Bewegung wahrgenommen, mit der das Messer in Uwe F.s Körper stieß und ihn lebensgefährlich verletzte.

Das Gericht sah das als Notwehr an – der Angeklagte hätte keine Chance gehabt, sich des Berserkers Uwe F. anders zu erwehren. Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Freispruch – dem folgte das Gericht.

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