Dass der Angeklagte seine schwangere Frau im Sommer vergangenen Jahres unter Wasser gedrückt haben muss, bis sie bewusstlos wurde, daran hat das Gericht am Ende der Beweisaufnahme keinen Zweifel. Versuchter Mord kann dem 25-Jährigen jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Bruder der Geschädigten, die seit der Tatnacht im Wachkoma liegt, hält die Strafe für viel zu milde.
Urteil
Urteil im Meschesee-Prozess: Angeklagter muss für 13 Jahre hinter Gittern
