Detmold/Lage. Die Anklagebank wirkt wie ein düsteres Familientreffen. Zwei Brüder aus Lage (17 und 23 Jahre alt) haben sich am Dienstag wegen mehreren Vergewaltigungsvorwürfen vor der Großen Jugendkammer verantwortet. Weil der eine Angeklagte noch minderjährig ist, soll auch die Mutter als gesetzliche Vertreterin anwesend sein. Da sie selbst derzeit eine Haftstrafe absitzt, muss die Frau dafür extra aus einem anderen Gefängnis gebracht werden. Auch ihre Söhne befinden sich bis dato in U-Haft. Die Vorwürfe, um die es beim Prozess am Dienstag geht, spielen sich im Kosmos zerrütteter Familien ab. Der jüngere Bruder soll zwei junge Mädchen (heute 17 und 15 Jahre alt) unabhängig voneinander im November und Dezember 2024 über soziale Netzwerke angeschrieben und anschließend beim Treffen in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Die Angeklagten schweigen zunächst. Die beiden mutmaßlichen Opfer lebten in Kinderheimen, sie kennen sich nicht. Die jüngere Jugendliche soll sich laut Anklage im Dezember drei Tage in der Wohnung des Angeklagten (17) in Lage aufgehalten haben, weil sie nicht mehr anders weggekommen sei. Dreimal soll der Lagenser sie in dieser Zeit vergewaltigt haben. Eine weitere Vergewaltigung wird dem mitangeklagten Bruder (23) zur Last gelegt. Glaubwürdigkeitsgutachten folgt auf Freispruch Weil die 17-Jährige bei ihrer nicht-öffentlichen Aussage das Kerngeschehen nicht wiedergeben kann, lässt sich darauf kein Urteil bilden. Darüber hinaus kann die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Anke Grudda nicht sicher feststellen, ob dem Angeklagten im November klar war, dass der Geschlechtsverkehr sich gegen den Willen der Jugendlichen abgespielt hatte. Deshalb spricht das Gericht den jüngeren Angeklagten von diesem Vorwurf frei. „Die Aussage war zu unergiebig“, erklärt Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth. Das andere Verfahren, bei dem es sich um ein mehrtägiges Vergewaltigungsszenario handeln soll, wird dagegen abgetrennt. Bevor es weitergehen kann, soll ein Glaubwürdigkeitsgutachten die Aussage der 15-Jährigen prüfen. Laut Wormuth waren die Angaben des Mädchens wohl sehr chaotisch. Ein Sachverständiger soll sich daher damit auseinandersetzen, ob dies als „Lügen-Signal“ zu werten sei oder andere Hintergründe haben könnte. Auf die Vorsitzende hatte die Jugendliche kurz vor ihrer Aussage sehr verängstigt gewirkt, deshalb schloss das Gericht von Amts wegen die Öffentlichkeit sowie die Angeklagten aus. Das Mädchen selbst hatte keine Anwältin an ihrer Seite. Unmittelbar nach dem Vorfall soll die damals 14-Jährige zur Polizei gegangen sein. Sie hatte DNA-Spuren sichern lassen. Zu einer erneuten Auflage des Prozesses wird es wegen des Gutachtens erst in ein paar Monaten kommen. Die Angeklagten sind daher aus der U-Haft entlassen worden.