Detmold. Ein halbes Jahr hat ein 21-Jähriger aus Detmold in Untersuchungshaft gesessen, weil er eine laut Anklage „flüchtige Bekannte“ im Sommer in ihrer Wohnung vergewaltigt haben soll. Beim Prozessauftakt gibt der Mann nun an, mit der Frau eine Affäre gehabt zu haben. Der Sex sei immer einvernehmlich gewesen, sagt er. Weil die Aussage des mutmaßlichen Opfers zu wenig hergibt, setzt die Große Strafkammer den Haftbefehl außer Vollzug. Ein Urteil steht am Ende einer für die Prozessbeteiligten kräftezehrenden Beweisaufnahme trotzdem nicht. Möglicherweise müssen noch zeugen gehört werden. Allerdings kündigt der Vorsitzende Richter Karsten Niemeyer in der Sitzung an, die Kammer könne auf der Aussage der Zeugin wohl keine Verurteilung wegen Vergewaltigungen begründen - deswegen kommt der Angeklagte vorläufig auf freien Fuß. Das berichtet Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth nach der Verhandlung. HIV-Infektion verschweigen? Hinter den Anklagevorwürfen steckt aber noch mehr: Es geht um eine weitere Bedrohungssituation sowie um versuchte schwere Körperverletzung, da der Angeklagte HIV-infiziert ist und riskiert haben soll, die Hauptbelastungszeugin beim Geschlechtsakt anzustecken. Laut Verteidiger Hendrik Schnelle, der für seinen Mandanten eine Erklärung abgibt, benutze der Angeklagte wegen seiner Infektion immer ein Kondom. „Aus ärztlicher Sicht ist die Viruslast aber so gering, dass er nicht ansteckend ist“, sagt Schnelle. Das könne auch sein behandelnder Arzt bezeugen. Opferanwältin Anke Reese, die die betroffene Frau in der Nebenklage vertritt, missbilligt die Strategie der Verteidigung, ihre Mandantin als „leichtes Mädchen“ darzustellen, die für alle zu haben gewesen sei. Laut Anklage soll der Detmolder die 25-Jährige an der Wohnungstür abgepasst und bedrängt haben. So lautet der Vorwurf. Der Angeklagte sagt dagegen aus, am besagten Abend hätten mehrere Personen bei der Frau gesessen, um Gras zu rauchen. Die 25-Jährige hätte dann zu verstehen gegeben, mit wem sie schlafen wolle. Daraus sei eine Affäre entstanden. Viermal hätten sie sich zum Sex getroffen, obwohl er eine Frau zu Hause habe, sagt der Detmolder. Chatverläufe sorgen für Disput unter Prozessbeteiligten Ob er sich erklären könne, weshalb das mutmaßliche Opfer ihm Vergewaltigung vorwerfe, will der Vorsitzende Richter wissen. „Ich denke, sie hat es aus Angst getan“, sagt der Angeklagte. „Hätte meine Frau sie getroffen, hätte sie sie verprügelt.“ Seine Partnerin habe von der Affäre mitbekommen. Angeblich lässt sich das anhand von Zeugen und wiederhergestellten Whatsapp-Chatverläufen bezeugen, erklärt Verteidiger Hendrik Schnelle. Diese Chats hatten schon vor Prozessstart zu einem Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt. Weil der Verteidiger zwar entlastendes Beweismaterial im Haftprüfungstermin ankündigte, aber nie schriftlich vorlegte, fühlte sich die Ermittlungsbehörde offenbar hingehalten. Das ging so weit, dass die Staatsanwaltschaft damit drohte, Schnelles Kanzleiräume zu durchsuchen. Dazu kam es nicht. Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth schätzt die Situation als „Machtspiel“ zwischen den Prozessbeteiligten ein. Oberstaatsanwalt Christopher Imig erklärt auf Anfrage für seine Behörde, solch ein Verhalten der Verteidigung lasse sich als „unangemessenes Taktieren“ bezeichnen. „Die Situation hat sich daher hochgeschaukelt.“ Strategie bleibt der Verteidigung vorbehalten Aber hätte der Mandant möglicherweise längst aus der U-Haft kommen können, wenn der Verteidiger die Chatverläufe vorgelegt hätte? Schnelle geht nicht davon aus, die Chats seien nur ein Puzzleteil gewesen, das niemanden interessiert hätte. „Wir hatten keine eindeutigen Beweise, dass es nicht so gewesen ist“, sagt Schnelle. „Und solche Unterlagen unterliegen dem Mandatsgeheimnis. Wir entscheiden selbst, wann wir sie nutzen.“ Vor Gericht soll der Verteidiger angegeben haben, die Beweismittel für die Hauptverhandlung aufgespart zu haben, damit sich das mutmaßliche Opfer nicht darauf vorbereiten konnte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein fragliches Argument. Schnelles Verteidiger-Kollege Remzi Yalcin erklärte ebenfalls, der Verteidigung sei es selbst überlassen, wann sie entsprechende Beweismittel vorlege. Das könne genauso gut in der Hauptverhandlung passieren, wo der Sachverhalt aufgeklärt werden müsse. Der Prozess wird am Donnerstag, 22. Januar, fortgesetzt.