Detmold-Hiddesen. Die Nachricht kam ganz unverhofft per Post: „Bald geht’s los“, heißt es fröhlich in der Einleitung des Schreibens, das ein betroffener Hiddeser vor Kurzem zugestellt bekommen hat. Der Ausbau seines neuen Glasfaseranschlusses beginne in Kürze. Der Haken: Der Betroffene hatte laut eigener Aussage nie einen Vertrag abgeschlossen. Trotzdem kündigte das Telekommunikationsunternehmen EWE die Bauarbeiten an. Der Hausbesitzer wendete sich zunächst selbst an das Unternehmen. Als er nichts erreichen konnte, betraute er Anwalt Hans-Joachim Kirchhof mit dem Fall. „Mein Mandant hat nie einen Auftrag erteilt und nie einen Vertrag unterzeichnet“, sagt Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof aus Detmold. Trotzdem sollte in Kürze die Firma Glasfaser Nordwest im Auftrag von EWE mit den Bauarbeiten beginnen. Der Anwalt schickte selbst ein offizielles Schreiben an die EWE TEL GmbH, wies erneut darauf hin, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde, und erklärte darüber hinaus alle etwaigen Willenserklärungen für nichtig. Außerdem sprach Kirchhof ein Betretungsverbot für das Grundstück seines Mandanten aus. Doch statt einer Berichtigung folgte bloß die nächste Ausbau-Mitteilung: Ein neuer Termin für den Hausanschluss werde festgelegt, man freue sich, dass der Kunde bald das „blitzschnelle Glasfasernetz“ nutzen könne. EWE entschuldigt sich In einem Telefonat mit dem Anbieter wurde dem Detmolder Anwalt schließlich erklärt, dass ein Vertrag sehr wohl bestehe. Kirchhof forderte daraufhin erneut eine schriftliche Zusicherung, dass kein Vertragsverhältnis vorliegt. Eine gesetzte Frist ließ EWE jedoch verstreichen. Kirchhof bereitete im Namen seines Mandanten eine negative Feststellungsklage vor. Mit der soll vor Gericht festgestellt werden, dass wirklich kein Vertragsverhältnis besteht. Für Kirchhof ist der Fall eindeutig: „Mein Mandant hat definitiv nie einen Auftrag erteilt.“ Wieso das Unternehmen auf den Detmolder aufmerksam wurde, wisse Kirchhof nicht. Er sprach bei dem Vorgehen von „ganz stumpfem Betrug.“ Schließlich kam es doch noch zur Klärung des Falles: Am Donnerstag erhielt der Detmolder Anwalt endlich eine Antwort von EWE: Der Glasfaservertrag samt Hausanschluss und Tarif werde storniert. Auf eine Anfrage der LZ erklärte das Unternehmen, dass der betroffene Hiddeser den entsprechenden Auftrag für den Glasfaseranschluss bereits 2023, im Rahmen der Vorvermarktungsphase des Glasfaserausbaus, bei einem beauftragten Vertriebspartner der EWE TEL GmbH eingegangen sei - ob wissentlich oder unbeabsichtigt, bleibt unklar. In diesem Zusammenhang habe der Kunde am 5. Juni 2025 eine Auftragsbestätigung mit Informationen erhalten. „Der Kunde widersprach dem Vertrag wenige Tage später per E-Mail. Leider wurde dieser Widerspruch infolge eines menschlichen internen Bearbeitungsfehlers bei EWE TEL nicht ordnungsgemäß verarbeitet“, schreibt das Unternehmen weiter. „Diesen Fehler bedauern wir sehr, denn solche Fehler dürfen selbstverständlich auch in einem Massengeschäft wie der Telekommunikation nicht vorkommen und entsprechen nicht unserem Qualitätsanspruch.“ Der Vertrag werde nun storniert. Kosten seien dem Kunden nicht entstanden. Was Verbraucher wissen sollten Ähnliche Fälle und auch tatsächlicher Betrug mit falschen Verträgen sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Menschen Verträge untergeschoben werden - häufig im Rahmen von Haustürgeschäften, unübersichtlichen Online-Formularen oder missverständlichen Telefonaten. Was tun, wenn plötzlich eine Vertragsbestätigung im Briefkasten liegt, obwohl man gar nichts abgeschlossen hat? „Zunächst sollte man sich an das Unternehmen wenden und um Klärung bitten“, rät Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof. Davon, einfach abzuwarten in dem Glauben, umgesetzt werde ohnehin nichts, rät er ab. Wer unsicher ist, ob nicht doch irgendwo ein Vertrag zustande gekommen ist, sollte sich diesen immer schriftlich vorlegen lassen. „Wenn es ein gültiges Vertragsverhältnis gibt, muss das Unternehmen das belegen können“, sagt Kirchhof. Gibt es kein unterschriebenes Dokument oder eindeutig protokollierten Vertragsschluss, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Wenn ein Anbieter nicht auf Einwände reagiert oder gar weiter Druck macht, sollte rechtlicher Beistand eingeholt werden. Ein Anwalt kann Erklärungen formell anfechten, Betretungsverbote aussprechen und im Zweifel auch klagen, bevor Schäden entstehen. Auch interessant: Falsches Inkasso-Unternehmen will Lippern Geld aus der Tasche ziehen Warnung vor Betrug: Falsche Stadtwerker in Bad Salzuflen unterwegs Vodafone warnt Handykunden bei Betrugsanrufen