Detmold. Drei Autos nebeneinander gequetscht. Auf der einen Seite bleiben nur noch wenige Zentimeter zwischen den beiden Fahrzeuge, Aussteigen ist nicht mehr möglich. Auf der anderen berühren sich fast die Radkästen und die Spiegel. Hier hat es offenbar jemand eilig gehabt, ist schräg in die Parklücke gefahren und steht nun mitten auf der Linie. Ein Extrembeispiel, aber keine Seltenheit auf dem Kronenplatz. Wildes Parken ist dort immer wieder zu beobachten. Wer den Parkplatz häufig nutzt, der weiß: Er ist stark frequentiert. Immerhin können Autofahrer hier für zwei Euro einen ganzen Tag lang parken und erreichen nach einem kurzen Fußweg den Bahnhof oder die Fußgängerzone. Insbesondere an Markttagen ist der Platz morgens schnell voll - oder zumindest fast. Denn: Dadurch, dass immer wieder Fahrzeuge auf den Trennlinien abgestellt werden, bleiben aufgrund der dadurch entstehenden Enge häufig Plätze ungenutzt - zum Ärger der Nachkommenden. Die verbliebenen Lücken erscheinen zu schmal; viele trauen sich nicht so recht, hinein zu fahren. Also drehen Autofahrer weiter ihre Runden über den Platz, bis sie schließlich doch noch Glück haben oder am Ende ganz aufgeben. Oder - das ist ebenfalls zu beobachten - sie missachten die Markierungen und verlängern Reihen oder machen neue Reihen auf. Aber ist das eigentlich erlaubt? Gibt es dort keine Verkehrsüberwachung? Tägliche Kontrollen „Der ruhende Verkehr auf dem Kronenplatz wird täglich kontrolliert“, heißt es auf Nachfrage aus der städtischen Pressestelle. Im Fokus stünde dabei vor allem die Überprüfung der Parktickets. Die Mitarbeiter kontrollieren, ob alle Autofahrer ordnungsgemäß bezahlt haben - ob nun am Automaten oder über Handy-Parken. Wie die Fahrzeuge abgestellt sind, ist dagegen erst einmal nicht von Belang. „Die Markierungen auf dem Platz sind als Orientierungshilfe gedacht, nicht als Verkehrszeichen. Aus der Beschilderung ergibt sich nicht, dass nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf“, erklärt die Verwaltung. Entsprechend werde das Parken auf oder über die Linien hinaus aktuell auch nicht geahndet, auch wenn dadurch faktisch zwei Stellplätze belegt würden. Grundsätzlich ist es nach Angaben der Stadt sogar erlaubt, sein Fahrzeug auf nicht markierten Flächen abzustellen – etwa indem eine Reihe verlängert oder eine zusätzliche aufgemacht wird. Immer vorausgesetzt, dass dabei niemand behindert wird. „Eine Sanktion erfolgt nur dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch konkret beeinträchtigt werden“, heißt es aus dem Rathaus. Für solche Verstöße wird ein Verwarngeld fällig, je nach Schwere der Beeinträchtigung können dies 10 oder 20 Euro sein. Breiten zwischen 2,25 und 2,50 Meter Warum es immer wieder vorkommt, dass einzelne Parklücken ungenutzt bleiben, obwohl der Platz stark frequentiert ist, lässt sich aus Sicht der Stadt nicht eindeutig erklären. Häufig hänge dies mit der Dynamik des Parkverkehrs über einen gesamten Tag hinweg zusammen, so die Vermutung. Oder hängt es womöglich mit den Stellplatzbreiten zusammen? Sind die angesichts immer größer werdender Fahrzeuge noch zeitgemäß? Das sei derzeit nicht bekannt. Wer einmal zum Maßband greift, stellt fest: Die Breiten variieren. Während sie insbesondere im vorderen Bereich (zum Bahndamm hin) rund 2,50 Meter messen, betragen sie an anderen Stellen nur noch zwischen 2,25 und 2,35 Meter. Damit liegen die letztgenannten unter dem, was nach landesrechtlichen Vorgaben aktuell gefordert wird. „Wenn es um normale Stellplätze geht, sind das 2,45 bis 2,65 Meter“, erklärt ADAC-Vertragsanwalt Mirko Roßkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dies beziehe sich auf Neubauten. Bei älteren Parkplätzen gelten die Vorschriften aus der Zeit, in der die Flächen eingerichtet worden sind. Außerdem hätten Kommunen die Möglichkeit, in Satzungen ergänzende Regelungen zu treffen. „Allerdings hatte man damals Autos, die mit dem, was wir heute haben, nicht mehr viel zu tun haben“, so der Anwalt weiter. Viele führen SUV, Fahrzeugbreiten von zwei Metern seien schnell erreicht. Und so bleibe nicht mehr viel Platz übrig, um die Tür aufzumachen und auszusteigen. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen fordere deshalb Breiten von mindestens 2,50 Meter. Auf dem Kronenplatz zeichnen sich derweil keine Veränderungen ab. „Konkrete Planungen“ für breitere Stellflächen und/oder neue Markierungen, die zum Teil schon ziemlich verblasst sind, liegen nach Angaben der Pressestelle „aktuell nicht vor“.