Detmold. Sie wollte etwas ganz Neues wagen: Krankenschwester Christiane Reuter hat als eine einzelne Arbeitnehmerin versucht, besseren Gesundheitsschutz und somit konkrete Maßnahmen am Arbeitsplatz juristisch durchzusetzen. Deshalb verklagte sie das Klinikum Lippe. Der Grund: Ihr Arbeitgeber hatte aus ihrer Sicht nicht ausreichend auf Überlastungsanzeigen reagiert. Jetzt ist die Krankenschwester in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm gescheitert. Bereits im Juni 2024 hatte das Arbeitsgericht Detmold die in ihrer Art einzigartige Klage abgewiesen. Denn eigentlich ist das Thema Gesundheitsschutz eines, worüber Betriebsräte und Arbeitgeber nach dem Betriebsverfassungsgesetz streiten. Der Betriebsrat des Klinikums hätte allerdings zu wenig getan, um die Situation zu verbessern, so schilderte es die Klägerin damals, die selbst Teil des Gremiums ist. Mehr als 300 Überlastungsanzeigen hatte es allein im Jahr 2023 nachweislich am Klinikum Lippe gegeben. Klägerin wollte nicht aufgeben Trotz des Rückschlags gaben die Klägerin und ihr Anwalt Gerhard Ihle aus Detmold nicht auf -und legten Berufung ein. Hier gab es Anfang der Woche eine erneute Niederlage. Laut Pressedezernentin Dr. Helena Röhrich, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht in Hamm, hat die 17. Kammer die Berufung der Klägerin als unzulässig verworfen sowie einen der Klageanträge als unzulässig abgewiesen. „Die Revision wird nicht zugelassen“, teilt Röhrich darüber hinaus aus dem Urteilstenor mit. Das passiert dann, wenn das Berufungsgericht keine Notwendigkeit sieht, die Rechtssache prüfen zu lassen. Für Klägerin Christiane Reuter ist das Ergebnis unbefriedigend. Der ganze Termin sei enttäuschend gelaufen, meint Reuter. „Es wurde nur an der Oberfläche gekratzt“, sagt die 55-Jährige auf Anfrage. „Thematisch sind wir gar nicht in die Tiefe gegangen.“ Ob die Klägerin ihr einziges Mittel nutzt und Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegt, hänge auch davon ob, ob die Gewerkschaft Verdi weiter unterstützend hinter ihr stehe. Erst einmal wolle Reuter aber mit ihrem Anwalt abwarten, wie das Landesarbeitsgericht das Urteil begründet. „Dann sehen wir weiter.“ Das sagt das Klinikum Das Klinikum Lippe hofft dagegen, das Kapitel nun abgeschlossen zu haben. Christian Ritterbach, Sprecher des Klinikums, teilt auf Anfrage mit: „Das Klinikum Lippe hat die Hoffnung, dass auch insoweit nun Ruhe einkehrt und die – erwiesenermaßen falschen – Vorwürfe nicht weiter erhoben werden.“ Der Schutz von Mitarbeitern sowie Patienten sei für das Klinikum Lippe eine besondere Aufgabe, teilt Ritterbach mit. Und weiter: „Wir wünschen uns dringend insoweit von Seiten der Klägerin und ihrer verbliebenen Unterstützern einen ehrlichen Umgang mit der Öffentlichkeit, um Patienten nicht zu verunsichern.“ Die Urteile der Arbeitsgerichte in Detmold und Hamm würden hier eine deutliche Sprache sprechen, schreibt das Klinikum.