Horn-Bad Meinberg. Die Kölner Polizei hatte dem Buchautoren und Ex-Polizisten Tim K. aus Horn-Bad Meinberg verboten, sich zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch in Köln und Leverkusen aufzuhalten. Gegen dieses Aufenthalt- und Betretungsverbot hatte Tim K. zusammen mit seinem Anwalt Hendrik Schnelle aus Detmold vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und Recht bekommen (AZ.: 20 K 1282/16).
Die 20. Kammer kam in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass die Mitgliedschaft von Tim K. in der Rockergruppe „Brothers MC Germany" und seine Äußerungen im Internet zu den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln allein das Verbot des Aufenthalts in Köln und Leverkusen nicht rechtfertigen.
Dass es sich bei den Mitgliedern der Rockgruppe um gewaltsuchende Hooligans handele ergibt sich nach aus der von der Kölner Polizei vorgelegten Begründung für das Betretungsverbot nicht, so Richterin Bettina Kroll in ihrer Urteilsbegründung. Die Richterin stellte fest, dass die Polizeiverfügung aus heutiger Sicht rechtswidrig ist.