Horn-Bad Meinberg. Der Stadtrat hat den Oberförster-Feige-Weg in Bad Meinberg in seiner jüngsten Sitzung für endgültig ausgebaut erklärt, so dass die Anwohner nun Erschließungsbeiträge bezahlen müssen. Vor mehr als drei Jahren hat der Rat das schon einmal gemacht. Weil die seinerzeit gefassten Beschlüsse aber fehlerhaft waren und ein Anwohner dagegen klagte, musste die Stadt nachbessern.
Es kann Jahre, oft auch Jahrzehnte dauern, bis Straßen als endgültig ausgebaut gelten, wie im Fall der Erschließungsstraße Oberförster-Feige-Weg. Als „rechtmäßig hergestellt“ gelten Straßen, wenn sie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechen. Dazu müssen zum einen die baulichen Maßnahmen abgeschlossen sein, zum anderen muss die Straße in einem rechtsgültigen Bebauungsplan liegen. Letzteres gilt aber nur für einen Teil des Oberförster-Feige-Weges, der Rest liegt im Außenbereich. Die Straße ist nur einseitig bebaut und liegt am Waldrand.
Um dennoch die Straße für endgültig ausgebaut erklären und Erschließungsbeiträge kassieren zu können, muss die Stadt durch einen sogenannten Abwägungsbeschluss feststellen, dass die hierfür relevanten Anforderungen des BauGB eingehalten worden sind. Da keine weitere Wohnbebauung und somit auch keine Flächenversiegelung am Oberförster-Feige-Weg geplant ist, würde der endgültige Ausbau dem Regional- und dem Flächennutzungsplan entsprechen. Die Erschließungsstraße ist auf 370 Metern Länge asphaltiert und gilt als öffentliche Verkehrsfläche. Die Ausbauplanung sieht eine Straßenbreite von 4,10 Metern vor, einen Gehweg zwischen den Einmündungen Am Eichholz und Dr.-Trampel-Weg, einen Straßengraben zur Entwässerung sowie eine neue Straßenbeleuchtung. Damit entspricht sie den Anforderungen an eine Wohnstraße, Pkw-Begegnungsverkehr ist möglich, ein Radweg wegen geringen Verkehrsaufkommens nicht erforderlich.
Als die Stadt nach dem Ratsbeschluss von 2018 erstmals Erschließungsbeiträge kassieren wollte (die Satzung trat erst knapp zwei Jahre später in Kraft), klagte ein Anwohner dagegen, weil nicht alle Straßenbestandteile des Oberförster-Feige-Weges durch die Satzung abgedeckt waren. Unter anderem fehlten die Bankette (die Straße war schmaler ausgebaut worden als möglich), auch wurde angezweifelt, dass der Entwässerungsgraben, der sich auf Flächen des Landesverbandes befindet, in die Beitragsberechnung einbezogen werden kann. Letzteres haben Stadt und Landesverband aber vertraglich geregelt.
Der Rat fasste die nötigen Beschlüsse einstimmig und widmete den Oberförster-Feige-Weg für den öffentlichen Verkehr – was der seit Jahren etablierten Nutzung entspricht.