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Entenkrug-Bewohner müssen hohe Corona-Strafe nicht zahlen

Silke Buhrmester

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Der Entenkrug war früher einmal ein Restaurant und Hotel. Jetzt nennt es sich laut Schaukasten „Einkehrhaus". - © Silke Buhrmester
Der Entenkrug war früher einmal ein Restaurant und Hotel. Jetzt nennt es sich laut Schaukasten „Einkehrhaus". (© Silke Buhrmester)

Horn-Bad Meinberg. Das Ehepaar, das den Entenkrug am Norderteich bewohnt und als Einkehrhaus auch fremden Menschen öffnet und diese bewirtet, kann aufatmen: Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Amtsgerichts Detmold gegen das Paar wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung aufgehoben.

Die 4000 Euro Bußgeld, die Betreiber Dr. Martin Weitz zahlen sollte, sind vom Tisch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Im Juni war es vor dem Amtsgericht zu der Verhandlung gekommen, weil die Entenkrug-Bewohner Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Horn-Bad Meinberg eingelegt hatten (wir berichteten). Es ging um einen Vorfall, der sich am 19. April 2020, einem Sonntag, ereignet hatte. Mitarbeiter des städtischen Bauhofes waren auf ihrer Kontrollfahrt am Entenkrug vorbeigekommen und hatten dort Menschen auf der Außenterrasse gesehen – „zwischen fünf und sieben", wie einer der beiden Mitarbeiter seinerzeit im Zeugenstand sagte. Sie hatten an den Tischen im Biergarten bei Kaffee und Kuchen gesessen.

Kaffee und Kuchen wurden verschenkt

Die Stadt erkannte einen Verstoß gegen die geltende Coronaschutzverordnung, da zu jenem Zeitpunkt alle Gastronomiebetriebe zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen bleiben mussten. Sie verschickte den Bußgeldbescheid. Das Ehepaar legte Einspruch ein, es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Dort ging es im Juni vor allem um die strittige Frage, ob der Entenkrug, der jahrzehntelang ein Ausflugslokal und Hotel gewesen war, denn nun nach wie vor als Gaststätte zu werten sei oder nicht. Die Stadt und letztlich auch die Richterin vertraten die Auffassung, dass dies so sei. Die Bewohner betonten hingegen, dass sie ein Privathaus seien, Kaffee und Kuchen würde den Gästen geschenkt – aus christlicher Nächstenliebe.

Vor Gericht sagten Weitz, ehemals katholischer Priester, und seine Frau zudem, dass auf Hygieneregeln und Abstände geachtet worden sei. Ungeachtet dessen bestätigte das Amtsgericht den Bußgeldbescheid und bürdete den Klägern zudem die Kosten des Verfahrens auf.

Urteil könnte Orientierung für andere Verfahren haben

Gegen das Urteil legte das Ehepaar Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) ein und erklärte erneut, dass es sich bei dem Entenkrug nicht um einen Gastronomiebetrieb, sondern um ein Privathaus handele, für die die Corona-Regeln nicht galten. Der Vierte Senat des OLG hat nun zwar das Urteil aufgehoben, nicht aber, weil er dem Ehepaar in seiner Begründung recht gab, sondern aufgrund eines Verfahrensfehlers: Der Bußgeldbescheid habe den Tatvorwurf nicht hinreichend präzise benannt, so die Einschätzung der Juristen.

Das Ehepaar ist mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden: „Das Urteil soll wohl auch als Orientierung für künftige Entscheidungen durch Gerichte und Ordnungsbehörden dienen. Unser Rechtsanwalt drückte es so aus: Wir machen ein wenig ,Rechtsgeschichte’", sagt Weitz. Allerdings: „Ob es sich bei dem, was wir im Entenkrug tun, um einen gastronomischen Betrieb handelt, ist damit jedoch nach wie vor nicht entschieden." Vor diesem Hintergrund halte er es nicht für ausgeschlossen, dass weitere Bußgeldbescheide folgen könnten: „Nur auf die präzise Formulierung durch die Stadt wäre ich dann mal gespannt." Er glaube nicht, dass diese juristisch haltbar sein könnten.

Sebastian Vogt, Sprecher der Stadt Horn-Bad Meinberg, erklärte in einer ersten Reaktion, dass die Stadt die Ausführungen des OLGs nun rechtlich prüfen werde. Weitere Corona-Verfahren gegen das Ehepaar, die noch im Juni im Raum standen, werde es aber nicht geben, sagte Vogt auf LZ-Nachfrage.

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